Montag, den 06.09.2010, 12:17:45| Home | Links | Über uns | Dossiers | Bücher | Statistiken | Gästebuch |

Bye bye Datensch(m)utz!

Der Staat und teilweise auch ein paar unseriöse Unternehmen sammeln zunehmend Daten von jedermann: Der biometrische Pass ist beschlossene Sache, jeder erhält eine neue Steuernummer und staatliche Ermittler führen zahlreiche Datenbanken mit Genprofilen und Terrorverdächtigen. Kennzeichen von Autofahrern werden in einzelnen Bundesländern grundlos gescannt und mit Datenbanken abgeglichen.

Das Finanzamt hat seit einigen Jahren Zugriff auf sämtliche Bankdaten von jedem Kontoinhaber, welches “im Bedarfsfall” ohne die Zustimmung der Bank geprüft werden kann.

Bei einer Polizeikontrolle können im Prinzip alle Daten des Bürgers geprüft werden: Nicht nur Anschrift, Alter und Beruf, sondern auch evtl. Straftaten, Hinweise auf eine Tendenz zur Gewalt und einiges mehr.

Wenn man sich beispielsweise die Antiterrordatei des Bundeskriminalamtes näher betrachtet, stellt man fest, dass Dinge gespeichert werden, die bei dem unbescholtenen Bürger für Überraschung sorgen:

Die Datensammlung wurde 2007 beim Bundeskriminalamt eingerichtet. Eingespeist werden 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien. 38 Sicherheitsbehörden ist der Zugriff auf Informationen über mutmaßliche Terroristen und deren Organisationen erlaubt. Der Zugang zu Grunddaten wie Namen, Geschlecht, Geburtsort oder körperliche Merkmale steht allen von ihnen offen. Doch nur mit Zustimmung der speichernden Behörde werden auch Informationen wie E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Waffenkenntnisse und Reiserouten weitergegeben. Anfang 2007 waren rund 13000 Namen von potenziellen Terroristen und Kontaktpersonen verfügbar, so die Zeit in der heutigen Online-Ausgabe.

Fragt sich, inwiefern intern die Zustimmung der speichernden Behörde auf Notwendigkeit überprüft wird.

Wer entscheidet aufgrund welcher Bewertung wann und vor allem was von jemanden gespeichert werden darf? Mit welchem Recht? Rasterfahndung als gezieltes Mittel gegen Delikte? Mit welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis?  Es fehlt demnach die Kontrolle der Kontrolle.

Ein anderes Beispiel für die Überschreitung der staatlichen Überwachung ist, wie bereits oben erwähnt, das grundlose Massenscannen von Autokennzeichen, welches in keiner Relation zu den wirklich gefundenen schwarzen Schafen gehört, nämlich unter 1,5 %. Des weiteren haben die Mautstellen an den Autobahnen, die nicht nur jeden einzelnen LKW scannen und fotografieren, staatliche Überwachungsfunktion: Diese sind in der Lage, auch nichtverdächtige Autofahrer von Start bis zum Verlassen der Autobahn zu verfolgen, indem diese festgehalten werden. Bei jeder Vorbeifahrt wird ein digitales Foto erstellt. Und die Speicherung dieser Daten obliegt dem Verkehrsministerium und damit dem Staat, ohne jedweilige Kontrollfunktion eines Dritten.

Wer bezahlt die Kosten für das maßlose Überschreiten der staatlichen “Kompetenzen”? Natürlich der Steuerzahler.

Demzufolge ist es nahezu paranoide Schizophrenie, dass der Staat sich vor allem dann verantwortlich fühlt, wenn, natürlich unberechtigterweise, Bankverbindungsdaten von unbescholtenen Bürgern im Umlauf kommen.

Man könnte auch gezielt hinterfragen, ob es legitim ist, dass einem kriminellen Bürger* eine Millionensumme gezahlt wird, um an die Daten von potentiellen Steuerhinterziehern zu gelangen, wie es in Liechtenstein passiert ist.

Auch einige unseriöse Unternehmen sammeln sämtliche Daten, worauf der Verbraucher aber mehr Einfluß hat, als bei der Datensammlung des Staates:

Die sinnvollste Maßnahme gegenüber diesem Jäger und Sammler-Verhalten ist eine Datenarmut und das kritische Hinterfragen bestimmter Dinge. Hierfür ein paar Beispiele aus der Praxis:

1. Gewinnspiele dienen in erster Hinsicht der Sammlung von Adressen.

2. Sensible Daten wie Bankverbindungen sollten nach Möglichkeit nicht im Internet preis gegeben werden.

3. Vorsicht ist auch bei Versicherungen geboten: Nach unseren Recherchen haben diese sogar Datenbanken über potentielle Betrüger und dem generellen Verhalten des Versicherungsnehmers.

4. Bei Behörden oder auf Anordnung sollten nur notwendigste Daten angegeben und vor allem der Grund hinterfragt werden.

Letztendlich hat es jeder selbst in der Hand. Allerdings beansprucht der Staat immer mehr die Überwachung des Bürgers.

*damit ist der Mitarbeiter der betroffenen Bank in Lichtenstein gemeint, welcher dem BKA anbot, seine gesammelten Daten über potentielle deutsche Steuersünder zu verkaufen.

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